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RM Rheiner Management AG: Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG


RM Rheiner Management AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie
28.01.2013 18:03

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG gemäß § 122 Abs. 1  AktG

Die Aktionärin Allerthal-Werke AG hat mit Schreiben vom heutigen Tage die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG mit folgender Tagesordnung verlangt.
Tagesordnung: 

1. Abberufung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
Aus Sicht der Allerthal-Werke AG sind bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG die Anteilseigner nicht mehr angemessen vertreten. Zudem hat die Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG vom 30. August 2012 durch Satzungsänderung eine Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder beschlossen. Dieser Beschluss ist nach Eintragung im Handelsregister zwischenzeitlich wirksam geworden. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrates mit vier amtierenden Mitgliedern entspricht darüber hinaus auch nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild, wonach der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern oder eine durch drei teilbaren Zahl von Mitgliedern besteht (§ 95 AktG). Dies kann u.a. dazu führen, dass Beschlussfassungen im Aufsichtsrat deutlich schwieriger sind, als bei Beachtung des gesetzlichen Leitbildes.

Die Allerthal-Werke AG schlägt daher die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG wie folgt vor:
A Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Veit Paas
Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.
B Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Cordula Steinemann Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.
2. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Für den Fall, dass die Hauptversammlung sowohl das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas als auch das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann abberuft, bedarf es der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat der RM Rheiner Management AG besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (dieser geändert mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2012) aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn Veit Paas (bzw. Frau Cordula Steinemann), d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 beschließt,

Herrn Bernd Reeker, Meerbusch, 
Geschäftsführer der Reeker Beteiligungsgesellschaft mbH, Meerbusch
in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Reeker ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
  - Ende der Tagesordnung -

Der Vorstand der RM Rheiner Management wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.
Köln, 28 Januar 2013

Der Vorstand

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Hans Peter Neuroth 
Mitglied des Vorstands der RM Rheiner Management AG Friesenstrasse 50, 50670 Köln 

Tel. (02 21) 8 20 32- 0
Fax (02 21) 8 20 32- 30

email silvia.schneider@rheiner-management.de

web www.rheiner-management.de


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              Friesenstraße 50
              50670 Köln
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