Corporate News-Meldung vom 25.08.2015: Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung
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In den Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung aufgrund des im Jahre 2006 wirksam gewordenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und aufgrund des im Jahre 2008 wirksam gewordenen Squeeze-outs bei der ehemaligen Schering AG (bzw. bei der Bayer Schering Pharma AG) wurde heute vor dem Landgericht und vor dem Kammergericht Berlin jeweils ein Vergleich protokolliert (LG Berlin Az. 102 O 250/08 und KG Berlin Az. 2 W 127/13).
Aus der vergleichsweisen Beendigung der vorgenannten Verfahren resultieren für die RM Rheiner Management AG ertragswirksame Nachbesserungen auf bereits erhaltene Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt rd. 0,9 Mio. EUR (einschließlich Zinsen).
Köln, 25. August 2015
Der Vorstand
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